Flexible Arbeitszeitmodelle sind en vogue. Doch wie ist die Rechtslage?

Flexible Arbeitszeitmodelle Gig EconomyEs stehen starke Veränderungen ins Haus und derzeitige Arbeitszeitregelungen werden in Zeiten der Gig-Economy nicht mehr ausreichend sein…

Heutzutage ist es kaum möglich, die Belegschaft konstant auf die betrieblichen Erfordernisse hin anzupassen. Zum einen sind die Absatzmärkte viel zu volatil, zum anderen sind die Wünsche der vielen Generationen im Unternehmen kaum noch mit einer monothematischen Arbeitszeitmethodik zu regeln. Mehr Flexibilität der Arbeitszeit, punktuelle Arbeit von zu Hause, gute Balance zwischen Arbeit und Freizeit sowie individuell passende Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen dafür, dass derzeitige Arbeitszeitregelungen nicht mehr ausreichend sind.

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Treffen des Queb Executive Round Table im Soho House Berlin, November 2018

Ein wichtiger Trend nimmt weiterhin Züge an – die Gig-Economy. Immer mehr, insbesondere jüngere Arbeitskräfte haben einen verstärkten Wunsch nach freier Zeiteinteilung und eigenverantwortlicher Arbeit. Sie stehen dem Arbeitsmarkt nur noch für projektcharakterliche Tätigkeiten zur Verfügung. Sie wünschen sich Autonomie und Selbstbestimmung, entscheiden sich für bestimmte und zeitlich abgrenzbare Aufgaben. Seit Jahren schon kennen wir das Organisieren der Arbeit in dem Mehrklang aus Festangestellten auf der einen Seite und den flexibel angestellten externen Kräften auf der anderen. Doch wie sind diese Mitarbeitergruppen eigentlich geregelt?

Seit der Novelle der Arbeitnehmerüberlassung im Jahr 2017 steht die verdeckte Arbeitnehmerüberlassungim Brennpunkt der arbeitsrechtlichen Diskussion. Auch die Sorge der Scheinselbständigkeit ist bei Freelancern vorhanden, die häufig oder über einen längeren Zeitraum hinweg im Unternehmen beschäftigt sind.

Die Gig-Economy bezeichnet einen Teil des Arbeitsmarktes, bei dem kleine Aufträge kurzfristig an unabhängige Freiberufler oder geringfügig Beschäftigte vergeben werden. Dabei dient häufig eine Onlineplattform als Mittler zwischen Kunde und Auftragnehmer, die Rahmenbedingungen setzt und deren Betreiber eine Provision einbehält. Bekannte Beispiele für die Gig Economy sind Plattformen, wie Uber, Deliveroo und Foodora oder MyHammer.

Dieser Wirtschaftsbereich wird über die nächsten Jahre schnell wachsen. Die Plattformökonomie am Beispiel der Gig-Economy mit ihren ambivalenten Effekten auf die Wirtschafts- und Arbeitswelt gerät zunehmend in den Blickpunkt. Die Potenziale und Risiken algorithmisch strukturierter Plattformen in der Koordination ortsgebundener Erwerbsarbeit nehmen einen zunehmend wachsenden Raum in der Ausgestaltung der Workforce-Steuerung ein. Bei der plattformbasierten Koordination von Arbeits- und Transaktionsprozessen agieren unter dem affirmativen Schlagwort ‚Sharing Economy‘ und stoßen eine „dritte industrielle Revolution“ an, die das Potenzial haben, eingespielte ökonomische Strukturen und Ressourcenverteilungen aufzulösen sowie die Arbeits- und Wirtschaftswelt auf diese Weise nachhaltig zu verändern.

Für den Queb-Bundesverband ist diese Entwicklung so nachhaltig, dass wir uns damit inhaltlich, strategisch und regulatorisch auseinandersetzen werden. Geleitet von der Frage, wie solche flexiblen Arbeitsmodelle für die modernen Wissensarbeiter künftig geregelt werden. Wie schaffen wir Rahmenbedingungen und Offenheit für die Arbeit der Gig-Economy? Wie gehen wir mit interner und externer Workforce regulatorisch um? Wie sichern wir solche flexiblen Arbeitsformen ab?

Hierzu gab es bereits ein Brainstorming mit Unternehmensvertretern der führenden deutschen Arbeitgebern, welches wir im Januar fortsetzen werden. Sie lesen mehr dazu hier auf unserem Blog.