Neues aus der Welt der Datenschutzgrund- (DSGVO) und ePrivacy-Verordnung

 10. Dezember 2018

 

Neues aus der Welt der Datenschutzgrund- (DSGVO) und ePrivacy-Verordnung

Wir präsentieren Ihnen Neues aus der Welt der DSGVO und ePrivacyVO!

Erstes Bußgeld in Deutschland nach der DSGVO in Höhe von „nur“ 20.000 EUR verhängt – Eine Einordnung

Nur 20.000,00 EUR?! So eventuell die eine oder andere innere Reaktion der Leser*innen. Führt man sich jedoch zum einen die Hintergründe, die im konkreten Fall zu diesem Betrag führten und zum anderen die Höhe von Bußgeldern, die bis zur DSGVO verhängt wurden, vor Augen, sieht das Bild schon anders aus. 
Links: https://diercks-digital-recht.de/2018/11/erstes-dsgvo-bussgeld-20000-eur-eine-einordnung/
und: https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/11156-daten-hack-chatforum-knuddels-muss-20-000-euro-wegen-dsgvo-verstoss-zahlen.html

Aktueller Stand der ePrivacy Verordnung – Orientierungsaussprache der Minister am 4.12.2018

In einem aktuellen Dokument aus dem Rat der Europäischen Union vom 23.11.2018 geht hervor, wie sich derzeit die Verhandlungen zum Entwurf der ePrivacy Verordnung darstellen und welche Themen zwischen den Mitgliedstaaten noch Diskussionspunkte darstellen. Am 4.12.2018 soll zur ePrivacy Verordnung (ePrivacyVO) eine Orientierungsaussprache im Rat stattfinden. Das oben angegebene Dokument soll dabei als Grundlage dienen. Link: https://www.delegedata.de/2018/12/aktueller-stand-der-eprivacy-verordnung-orientierungsaussprache-der-minister-am-4-12-2018/

“Wann ist eine Datenpannen nach DSGVO meldepflichtig, was ist dabei zu beachten?”

Kommt es zu Datenpannen, die den Schutz personenbezogener Daten verletzen, müssen diese spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden den zuständigen Datenschutzbehörden und u. U. auch den Betroffenen mitgeteilt werden. Doch ob und wie diese Meldepflichten greifen, ist in der Praxis häufig unklar. Link: http://bit.ly/Haufe_de_DSGVO_Datenpanne_Meldungspflicht 

Der Unmut über die DSGVO fußt auf Falschinformationen

Seit Inkrafttreten der DSGVO verbreitet sich viel schlechte Stimmung über die EU. Der neue Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber muss das Bild richten. Link: https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-der-unmut-ueber-die-dsgvo-fusst-auf-falschinformationen-/23701880.html

„Warum ich die DSGVO gut finde“

Markus van der Bijl gibt in seinem Blogbeitrag Gründe an, warum man in der DSGVO auch etwas Gutes sehen kann. Eine kleine Infografik gibt es auch dazu:

Link: https://macandyou.de/warum-ich-die-dsgvo-gut-finde/

Arbeitgeber tragen die datenschutzrechtlichen Risiken

Unternehmen setzen gerne Whatsapp im Recruiting oder bei der Kommunikation zwischen Mitarbeitern ein. Zuletzt hat jedoch Continental den Einsatz des Messenger-Dienstes auf Diensthandys untersagt. Warum die Nutzung datenschutzrechtlich riskant ist, erklärt Rechtsanwalt Philipp Byers. Link: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/whatsapp-und-dsgvo-im-unternehmen-arbeitgeber-traegt-risiken_76_455632.html

DSGVO und Vernichtung physischer Dokumente: Vier Dinge, die Sie wissen müssen

Überprüfen Sie, wo sich Ihre Daten befinden – Übersehen Sie nicht die physischen Dokumente! Wenn Sie es noch nicht getan haben, sollten Sie unbedingt einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass Sie Daten korrekt verarbeiten, speichern und vernichten. Der erste Schritt in diesem Prozess besteht darin, einen Überblick über Ihre gesamten Verarbeitungsvorgänge zu erhalten. Link: https://www.globalsign.com/de-de/blog/vernichtung-physicher-dokumente-dsgvo/?utm_campaign=GlobalSign+Germany&utm_medium=oktopost&utm_source=twitter

Das hatten wir Ihnen bereits im November mitgeteilt: 

Der Rat verzögert Trilog

„Eigentlich“ ist hier das entscheidende Wort, denn so wie es aussieht, hat der Rat aktuell nicht geplant, in nächster Zeit einen Entwurf zu liefern. Bis Jahresende 2018 soll lediglich ein Statusbericht veröffentlicht werden. 

Damit ist davon auszugehen, dass bis zum Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft im Mai 2019 kein abschließender Entwurf entstehen wird. Sofern ist zumindest sicher, dass der anschließende Trilog nicht vorher beginnen wird. Link: ePrivacy-Verordnung verzögert sich bis auf Weiteres

Hinweis auf unser Queb-Datenschutzpapier

Deutschlands Arbeitsmarkt ist im Wandel und die deutschen Arbeitgeber sind in einem anspruchsvollen Umfeld unterwegs. Die Megatrends aus demografischer Entwicklung, Technologisierung und zunehmender Digitalisierung beschäftigen Arbeitgeber ebenso intensiv, wie der Wandel der Kultur mit den unterschiedlichen Werteorientierungen der verschiedenen Generationen. Der aus diesen Megatrends resultierende Arbeitskräftemangel wirkt sich in den meisten Branchen und etlichen Berufen bereits geschäftserfolgskritisch aus. Die Unternehmen investieren viel in die Modernisierung ihrer Führungskultur, in Mitarbeiterorientierung und in weitere Verbesserungen der Personalpolitik. Weiterlesen …

Hinweis: Das hier ist keine Rechtsberatung!

Und zu guter Letzt: Die DSGVO und die ePrivacyVO sind äußerst komplexe und mit Neigung zur pauschalen Regelung erstellte Gesetze. Dieser Blog-Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung für Ihre ganz individuellen Gegebenheiten. Wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung Ihres Hauses!

Queb | Bundesverband für Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting e. V.