Öffentliche Stellungnahme zur Rechtswidrigkeit von Skype und zeitversetzten Video-Interviews in Personalauswahlverfahren seitens der Datenschutzbehörden

Nach einer kurzen Umfrage über das 1. Mai Wochenende bei unseren Mitgliedern wird klar: Viele bei uns aktiven namhaften Arbeitgeber nutzen synchrone oder asynchrone Instrumente wie bspw. Skype für Business, Viasto, FaceTime, Messenger, Google Hangout, WhatsApp Video, Cicso Webex Business u. a., um Bewerber näher kennen zu lernen.

Tatsächlich sind es häufig die Bewerber, die gerade insbesondere für das erste Vorstellungsgespräch nach dieser Möglichkeit fragen. Hintergrund ist die Praktikabilität. Hierzu wollen alle Beteiligten (Reise-)Kosten und (Anreise-)Zeit sparen (und gleichzeitig die Umwelt schonen) – zumal wir uns in einer internationalen Arbeitswelt befinden, wo sich Bewerber durchaus auch außer Landes oder gar auf anderen Kontinenten befinden.

Tatsache ist: die Unternehmen bewerben sich mittlerweile bei den Bewerbern – der Arbeitgebermarkt hat sich zum Bewerbermarkt gedreht. Der Fachkräftemangel erfordert ein agiles Recruiting. Und die Bewerber wünschen sich einen digitalen Service. Ein globaler Wirtschaftraum und globale Talentmärkte verlangen nach sinnvollen digitalen Methoden und dazu zählen auch Videointerviews.

Allerdings: „Die Aufsichtsbehörden sehen bei den vorliegenden Sachverhalten keine Rechtsgrundlage für eine Datenerhebung mittels moderner Kommunikationstechnik. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit folge weder aus § 32 Abs. 1 BDSG, noch kann sie mit einer Einwilligung des Bewerbers begründet werden.“ Eine ausführliche juristische Stellungnahme seitens einer namhaften Expertin im Datenschutzrecht findet sich hier: http://www.socialmediarecht.de/2017/04/28/datenschutzbehoerden-bewerten-einsatz-von-skype-und-zeitversetzten-video-interviews-in-personalauswahlverfahren-grundsaetzlich-als-unzulaessig/.

Fazit: zahlreiche Arbeitgeber in Deutschland müssten ihre Bewerbungsprozesse wieder komplett rückwärts drehen. Zeitgleich müssten sich im Ausland befindliche Bewerber für ein erstes Face-to-Face Interview ins Flugzeug begeben oder wahlweise mit dem Telefon – also einem Telefoninterview begnügen. Bleibt die Frage, wie viele das tun, wenn sie doch die Wahl haben, wo sie anfangen können zu arbeiten.

Dies ist aus unserer Sicht eine nicht nachvollziehbare Auflage der Datenschutzbehörden und würde den Kandidatenmarkt weiter verknappen und Deutschland aus Wettbewerbssicht deutlich beschränken. Daher rufen wir die Datenschutzbehörde auf, einen Dialog mit uns auf Augenhöhe zu führen, um Qualitätsmerkmale und Sicherheitsregeln zu diskutieren und so die Nutzung von videogestützter Bewerberkommunikation in Deutschland bedenkenlos zu ermöglichen. Dementsprechend werden wir in den nächsten Tagen Kontakt mit den Behörden aufnehmen.