Praktika im Rahmen des Bologna-Prozesses

Generation Praktikum: Unternehmen gegen unbezahlte Praktikan nach Studienende aber für mehr Praktika während des Studiums

Hanau, 30. April 2007.

Der dapm – ein Zusammenschluss der größten Arbeitgeber in Deutschland – hat vor dem Hintergrund der Diskussion über die so genannte Generation Praktikum ein Thesenpapier zur Stärkung des Praxiskontakts im Studium verabschiedet. Darin bekennen sich die größten Arbeitgeber in Deutschland zur Bedeutung von Praktika im Studium und lehnen gleichzeitig unbezahlte Praktika nach Studienende zur Substituierung fester Arbeitsverhältnisse ab.

Die Thesen im Einzelnen:

Ein Praktikum ist ein Instrument der Nachwuchssicherung aus Unternehmenssicht und ist gleichzeitig elementarer Bestandteil der Ausbildung der Studierenden. Es findet daher in aller Regel zwischen Immatrikulation und Studienende statt.

Die Unternehmen haben die Erwartung an die Hochschulen ihre Programme so zu strukturieren, dass die Zeit die während des Bachelorstudiums in der Praxis verbracht wird, mindestens sechs Monate beträgt, von denen mindestens drei Monate am Stück absolviert werden sollten.
Die Unternehmen bieten an, neue Wege zu finden, den Praxisbezug in das kürzer gewordene Studium zu integrieren:
Praxisphasen ab dem ersten Semester
Praxisphasen während der Semesterzeiten
Praxisprogramme (z. B. aufeinander aufbauende Praktika innerhalb des selben Unternehmens während des Studiums)
Zur besseren Verdeutlichung der unterschiedlichen Praktika schlägt der dapm folgende Cluster vor (Bachelor):
Vor-/Grund-Praktikum vor Studienbeginn (z. B. technischer Bereich)
Orientierungspraktikum (kennen lernen des Unternehmens und relevanter Berufsfelder, erste operative Tätigkeiten) – typischerweise in den ersten drei Semestern –
Fachpraktikum (z. B. Projekt eigenständig bearbeiten, anspruchsvoller Einblick und Mitwirkung an konkreter Tätigkeit – typischerweise in den letzten drei Semestern –)
Praktika (Ausnahme technische Grundpraktika) werden generell existenzsichernd (Orientierungsgröße ist bspw. der BAföG-Höchstsatz) vergütet. Zuschläge erfolgen nach transparenten Kriterien, z. B. Fachpraktika werden höher vergütet als Orientierungspraktika. Eine Unterscheidung in der Vergütung von Bachelor-Praktika nach dem Hochschultyp (UNI/ FH) findet nicht statt.

Praxisphasen zwischen Ende des Bachelorstudiums und zeitlich direkt angeschlossenem Masterstudium (bis max. 12 Monate) erfolgen nach den Regeln des Fachpraktikums.

Da Praktika immer häufiger in das Curriculum als Modul integriert sind, steigt auch die Notwendigkeit diese zu bewerten (ECTS). Die Hochschulen sind aufgefordert, Kriterien und Verfahren zu entwickeln, die die Arbeitsbelastung der Unternehmen nicht erhöhen.

Einzelne Lehrstühle erwarten bei der Vergabe von praxisbezogenen Bachelor-Thesen, Projektarbeiten oder Praktika ein Entgelt des Unternehmens an den Lehrstuhl. Diese Handhabung wird von den dapm Unternehmen strikt abgelehnt.
Die Unternehmen sehen keinen Anlass für eine gesetzliche Reglementierung von Praktika, um das Ziel fairer Praktikumsbedingungen zu erreichen. Vielmehr muss die Verzahnung von Studium und späterem Beruf durch eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden vorangetrieben werden.